Wer den Makler bestellt, muss seine provision zahlen
Seit dem 1. Juni 2015 gilt in ganz Deutschland das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen. Wer den Makler bestellt, bezahlt auch dessen Provision – in aller Regel also der Vermieter, es sei denn, ein Mieter beauftragt ausdrücklich einen Makler damit, eine passende Wohnung zu finden.
Vor Vermietung auf eigene Faust: Aufwand genau kalkulieren
Vermieter stellen sich seitdem die Frage, ob sich die Beauftragung eines Maklers überhaupt noch lohnt, wenn sie die Provision selbst zahlen müssen. Sie sehen die eingesparten Kosten, nicht jedoch den hohen Aufwand, den sie für die Mietersuche investieren müssen.
Nur einige Herausforderungen für Privatvermieter:
- Welcher Mietpreis ist erlaubt und wo ist der Mietspiegel erhältlich?
- Liegt ein Energieausweis mit aktuellen Werten vor, die z.B. in Anzeigen und bei Besichtigungen gesetzlich Pflicht sind?
- Wie wird die Mietwohnung am besten beworben?
- Wer nimmt Anfragen von Interessenten entgegen und führt Besichtigungen durch?
- Müssen Besichtigungen mit dem aktuellen Mieter abgestimmt werden?
- Ist der Interessent seriös und solvent oder gar ein Mietnomade?
- Wie hoch darf die Kaution sein und welche Arten sind erlaubt?
- Wie muss ein rechtlich gültiger Mietvertrag gestaltet sein?
Diese und viele weitere Aufgaben kommen auf Vermieter zu, die ihre Immobilie in Eigenregie vermieten wollen. Ein Gespräch mit einem erfahrenen Immobilienmakler kann Klarheit hinsichtlich der Provision bringen und Lösungen aufzeigen, dennoch schnell und kostengünstig den richtigen Mieter zu finden.
Isidor Neumeyer
80538 München