Impressum

Aigner Immobilien GmbH

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Tel.: (089) 17 87 87 - 0
Fax: (089) 17 87 87 - 88
E-Mail: info@aigner-immobilien.de


Geschäftsführung: Thomas Aigner, Jenny Steinbeiß

Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 139630
USt.-ID: gemäß § 27a Umsatzsteuerges.: DE 219222169

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Thomas Aigner

Wir gehen als Immobilienmakler einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach § 34c GewO nach. Diese Erlaubnis wurde durch die IHK für München und Oberbayern erteilt.

Aufsichtsbehörde: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Die Genehmigung gemäß § 34i GewO wurde uns durch die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München am 20.02.2018 erteilt.Vermittlerregisternummer für § 34i GewO: D-W-155-HUAT-36

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Unsere Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aigner Immobilien GmbH.

  1. Geltung
    Mit dem Suchauftrag des Maklerkunden kommt zwischen dem Maklerkunden und der Aigner Immobilien GmbH ein Maklervertrag i.S.v § 2 Abs. 1a WoVermRG zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

  2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
    Die von der Aigner Immobilien GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Aigner Immobilien GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Maklerkunde der Aigner Immobilien GmbH zum Ersatz des hierdurch konkret entstandenen Schadens verpflichtet.

  3. Angebote
    Die Angebote der Aigner Immobilien GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Aigner Immobilien GmbH nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

  4. Entstehen des Provisionsanspruchs
    Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Vermieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Aigner Immobilien GmbH im Falle der Anmietung. Der Provisionsanspruch entsteht aber nur unter den Einschränkungen des sog. Bestellerprinzips in §2 Abs. 1a WoVermRG, sobald der Mietvertrag aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Aigner Immobilien GmbH über das von dieser benannte Mietobjekt bzw. mit dem dem Wohnungssuchenden von der Aigner Immobilien GmbH benannten Vermieter zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit der Aigner Immobilien GmbH. Wird der Mietvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Mietobjekt des von der Aigner Immobilien GmbH nachgewiesenen Vermieters zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch nicht, solange der zustande gekommene Mietvertrag mit dem angebotenen Mietvertrag wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Mietvertrag abweicht.

  5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
    Der Provisionsanspruch wird, wenn er nach dem in Ziffer 4 genannten Bestellerprinzip entsteht, bei Abschluss des Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die Aigner Immobilien GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Mietvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Mietvertrags ohne die Teilnahme der Aigner Immobilien GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der Aigner Immobilien GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Mietvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

  6. Höhe der Provision
    Die Provision errechnet sich dann aus dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mieterprovision 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% ges. MwSt.

  7. Doppeltätigkeit
    Die Aigner Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

  8. Vorkenntnis
    Ist dem Kunden das von der Aigner Immobilien GmbH angebotene Mietobjekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen der Aigner Immobilien GmbH zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Aigner Immobilien GmbH sämtliche Aufwendungen, die der Aigner Immobilien GmbH dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

  9. Haftungsbegrenzung
    Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Aigner Immobilien GmbH, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Aigner Immobilien GmbH garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

  10. Informationspflicht nach VSBG
    Die Aigner Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Aigner Immobilien GmbH und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

  11. Erfüllungsort und Gerichtstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute oder, wenn der Maklerkunde keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, ist München.

  12. Salvatorische Klausel
    Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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